Um Konten als akademisch zu qualifizieren, müssen sie alle Bedingungen erfüllen:
- Lizenzinhaber ist ein Degree Granting Institution (DGI) * *
- Endnutzer sind an der DGI angestellt (Professor oder Forscher) oder eingeschrieben (Student)
- Software-Nutzung zum nichtkommerzielle Zwecke ** unter der Kontrolle der DGI
*) Dies schließt normalerweise aus Forschungszentren (Frauenhofer, Max-Planck, Helmholtz) und medizinische Zentren (Krankenhäuser) vom akademischen Status.
**) Beinhaltet Lehr- und Lernaktivitäten sowie akademische Forschung, schließt jedoch die administrative Nutzung aus (IR = Institutional Research).
Einzelheiten finden Sie im beigefügten PDF.